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Deutsche Pfandbriefbank
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Pfandbriefe

Pfandbriefe haben in Deutschland eine lange Tradition und reichen in ihrem Ursprung bis ins Jahr 1769 zurück. Mitte des 19. Jahrhunderts erhielten die ersten Hypothekenbanken das Recht, hypothekarisch gesicherte Kredite durch Pfandbriefe zu refinanzieren. Mit dem Hypothekenbankgesetz, das zusammen mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) am 1. Januar 1900 in Kraft trat, wurde dann eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Emission von Pfandbriefen geschaffen.


In Folge der Abschaffung der staatlichen Garantien für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute kam es zur Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen unter dem seit 19. Juli 2005 geltenden Pfandbriefgesetz. Über eine insolvenzgesicherte von einem unabhängigen staatlichen Treuhänder verwaltete Deckungsmasse, die Überbesicherung sowie weitere restriktive gesetzliche Vorschriften verfügen Pfandbriefe über ein über das Maß gewöhnlicher Schuldverschreibungen hinaus gehende Sicherheit und erhalten daher regelmäßig sehr gute Bonitätsnoten von den Ratingagenturen.


Für die pbb Deutsche Pfandbriefbank, als einer der größten Emittenten auf dem deutschen Pfandbriefmarkt, ist der der Pfandbrief das wesentliche Instrument zur Refinanzierung. Dabei sind gemäß der Geschäftsausrichtung auf Staats- und Immobilienfinanzierung der Öffentliche Pfandbrief und der Hypothekenpfandbrief die beiden Hauptrefinanzierungsinstrumente. Neben Benchmarkemissionen am breiten Kapitalmarkt spielen dabei auch Privatplatzierungen z. B. im Rahmen von Emissionsprogrammen oder auch individuelle, maßgeschneiderte Platzierungen wie z. B. Namenspfandbriefe eine wichtige Rolle. 

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