Veröffentlichung gem. Paragraph 10 WpPG (Jährliches Dokument)
Nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) müssen Emittenten von Wertpapieren ein „jährliches Dokument“ veröffentlichen. Dieses fasst die Informationen zusammen, die die Öffentlichkeit aufgrund bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften innerhalb der vergangenen 12 Monate erhalten hat.
Nachfolgend finden Sie die nach §10 WpPG aufzuführenden Informationen:

Hier finden Sie die
Finanzberichte der Hypo Real Estate Bank AG